Monitore in Schaufenstern sollen künftig möglich sein
Zwei Bildschirme waren vor eineinhalb Jahren der Auslöser für eine Debatte über Einzelhandel und Denkmalschutz in Augsburg. Die Geräte standen in den Schaufenstern des Geschäfts „Sportkind” an der Ecke des Rathausplatzes und der Philippine-Welser-Straße – und verstießen durch ihre bloße Anwesenheit gegen Denkmalschutzvorschriften. Die Stadt forderte die Inhaberinnen damals auf, die Monitore zu entfernen, die wechselnde Bilder der Kollektion zeigten. Dem kamen die beiden Geschäftsfrauen aber nicht nach, sondern schalteten einen Anwalt ein und drohten, mit dem Laden in eine andere Stadt zu ziehen. Es folgte ein Streit in den städtischen Gremien, in dessen Zuge immer mehr Stimmen eine Überarbeitung der Vorschriften forderten. Schließlich wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine Neuregelung zu Schaufenstermonitoren und Werbeanlagen zu erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe trat zusammen, die jetzt Ergebnisse vorgelegt hat.