Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 21.12.2022 14:07
<b>Blick vom Altowald</b> zur bisherigen Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg. Das Maisfeld im Vordergrund wird der Erweiterung des Solarparks teilweise weichen müssen. (Foto: Horst Kramer)
Blick vom Altowald zur bisherigen Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg. Das Maisfeld im Vordergrund wird der Erweiterung des Solarparks teilweise weichen müssen. (Foto: Horst Kramer)
Blick vom Altowald zur bisherigen Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg. Das Maisfeld im Vordergrund wird der Erweiterung des Solarparks teilweise weichen müssen. (Foto: Horst Kramer)
Blick vom Altowald zur bisherigen Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg. Das Maisfeld im Vordergrund wird der Erweiterung des Solarparks teilweise weichen müssen. (Foto: Horst Kramer)
Blick vom Altowald zur bisherigen Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg. Das Maisfeld im Vordergrund wird der Erweiterung des Solarparks teilweise weichen müssen. (Foto: Horst Kramer)

Es könnte noch einmal eng werden für die geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen bei Halmsried, Kiemertshofen, Pfaffenhofen sowie für die Erweiterung der Anlage südlich von Arnberg. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) äußerte zahlreiche neue Bedenken. Das Kiemertshofener Areal hatten sie schon bei der letzten Runde im Herbst für „unzulässig“ erklärt. Der Grund: die „überdurchschnittliche Bonität“ der Fläche mit einer Ackerzahl von 53,5 (siehe Kasten).

Auf diesen Zug sprang auch der Bayerische Bauernverband (BBV) auf, der sich im bisherigen Verfahren noch nicht geäußert hatte. Die Vertretung der Landwirte befürchtet, dass die Flächen für die Produktion von Lebensmitteln durch die Sonnenstromparks weiter sinkt und gleichzeitig der Wilddruck auf die Nutzflächen wächst – die Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind in der Regel eingezäunt und eingehegt, Rehwild und Schwarzwild kann die Areale nicht durchqueren. Der BBV regt an, keine Flächen für die Sonnenstrom-Erzeugung zu verwenden, die eine Acker- oder Grünlandzahl von mehr als 50 aufweisen – ein Vorschlag, der das komplette Stromkonzept der Marktgemeinde konterkariert.

In seinem „Kriterienkatalog“ für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen hatte sich das Gremium nach intensiver Diskussion auf eine Obergrenze von 55 geeinigt. Einige der seitdem diskutierten und zum Teil beschlossenen Projekte werden auf Flächen mit einer Acker- oder Grünlandzahl größer 50 realisiert. Die Mehrheit liegt indes darunter, wie auch die Sonnenparkerweiterung südlich von Arnberg mit 48,5.
Doch auch gegen dieses Projekt – wie auch gegen alle anderen – hatte das in Fürstenfeldbruck ansässige Amt Einwände. Sie führte ein prinzipielle Gefahr der Bodenkontamination durch Schwermetalle an: Zum einen, wenn die Module beschädigt werden sowie zum andern, wenn für die Stützpfähle und Schutzzäune zinkhaltiges Metall verwendet wird. Gedankengänge, auf die man sich Rathaus nicht einlassen wollte. „Wenn Module beschädigt sind, wird sie der Betreiber von sich aus austauschen“, meinte Bürgermeister Michael Reiter (FWG). In ihrer schriftlichen Stellungnahme wies die Kommune auf andere Behörden hin, etwa auf das Wasserwirtschaftsamt oder den Fachbereich Bodenschutzrecht des Landratsamts, in deren Stellungnahmen keinerlei Hinweise auf eine potenzielle Zinkbelastung zu finden sei.
Das AELF hatte aber noch einen weiteren Pfeil im Köcher. Sie befürchtet, dass die Sonnenstrom-Areale sich zu Biotopen entwickeln könnten: durch blühende Hecken, die die Flächen umschließen oder durch die extensiven Wiesen, die sich zu einem „arten- und strukturreichen Dauergrünland“ entwickeln könnten. Eine Argumentation, die angesichts der aktuellen Diskussionen zum Artensterben seltsam aus der Zeit gefallen scheint, die aber in landwirtschaftlicher Logik völlig schlüssig ist. Denn wenn aus einem früheren Acker ein Biotop geworden ist, gilt die Fläche als geschützt, eine landwirtschaftliche Nutzung ist dann nicht mehr möglich. Obwohl eine der Voraussetzungen für die Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ihr Rückbau nach der Nutzung ist, mit dem Ziel, dass dann wieder Landwirtschaft betrieben werden kann. Genau deswegen weist der BBV in seiner Stellungnahme auf den „hohen Stellenwert“ hin, den die heimische Lebensmittelproduktion gerade in jüngster Zeit wieder gewonnen hat.
Wie es mit den Sonnenstrom-Projekten weitergeht, wird sich im Dachauer Landratsamt entscheiden. Der Marktgemeinderat hat sich deutlich für die neuen Parks ausgesprochen, nur Susanne Luz stimmte weiterhin gegen die Erweiterung des Arnberger Gebiets und gegen die Anlage südlich von Halmsried.
Die Diskussion zu den Acker- und Grünlandzahlen wird in Altomünster sicherlich fortgeführt. Marianne Kerle (CSU) hatte von hohen Wellen berichtet, die das Thema schlage. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass sich das Gremium schon vor geraumer Zeit auf eine Überarbeitung des Kriterienkatalogs geeinigt habe. „Aber mitten im laufenden Verfahren die Werte zu ändern, ist einem Antragsteller nicht vermittelbar“, gab Reiter zu bedenken.

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