Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung

Auf der Damentoilette eines Schnellrestaurants am Königsplatz hat sich im September vergangenen Jahres eine Vergewaltigung abgespielt.  (Symbolfoto: mjt)
Auf der Damentoilette eines Schnellrestaurants am Königsplatz hat sich im September vergangenen Jahres eine Vergewaltigung abgespielt. (Symbolfoto: mjt)
Auf der Damentoilette eines Schnellrestaurants am Königsplatz hat sich im September vergangenen Jahres eine Vergewaltigung abgespielt. (Symbolfoto: mjt)
Auf der Damentoilette eines Schnellrestaurants am Königsplatz hat sich im September vergangenen Jahres eine Vergewaltigung abgespielt. (Symbolfoto: mjt)
Auf der Damentoilette eines Schnellrestaurants am Königsplatz hat sich im September vergangenen Jahres eine Vergewaltigung abgespielt. (Symbolfoto: mjt)

Wegen einer Vergewaltigung ist ein heute 19 Jahre alter Mann vom Amtsgericht zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die hilflose Lage einer zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen Frau ausnutzte und sie auf der Damentoilette eines Schnellrestaurants vergewaltigte.

Die Tat spielte sich im September vergangenen Jahres. Laut Schilderung der Anklage fuhr die junge Frau von ihrem Wohnort im Landkreis Garmisch-Partenkirchen nach Augsburg, um sich die Stadt anzusehen. Dort habe sie den ihr zuvor unbekannten Angeklagten dann vor einem Schnellrestaurant kennen gelernt. Beide verbrachten den Abend im Stadtgebiet, wobei auch Alkohol getrunken wurde. Nach einem Kuss soll der Angeklagte angedeutet haben, Sex mit der 18-Jährigen haben zu wollen, was diese jedoch ablehnte. Gegen 2 Uhr nachts ging der Mann dann zusammen mit der jungen Frau auf die Toilette des Schnellrestaurants wo sie das Bewusstsein verlor. Der Angeklagte vollzog daraufhin den ungeschützten Geschlechtsverkehr und rief danach den Notarzt. Die Frau erlangte erst im Krankenhaus wieder das Bewusstsein. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass der Mann ihr KO-Tropfen verabreicht hatte, was sich im Laufe der Verhandlung jedoch nicht bestätigte. Das Opfer hatte laut Berechnungen von Experten jedoch zum Tatzeitpunkt rund 1,7 Promille im Blut.

Das Gericht verurteilte den nicht geständigen Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung und einer weiteren vorsätzlichen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten.

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