Gegen die Pflicht, ihre elfjährige Tochter regelmäßig in die Schule zu schicken, hat sich ein Elternpaar aus dem Landkreis Aichach-Friedberg gewehrt. Weil in Deutschland diese Regelung besteht, landete der Fall vor dem Augsburger Verwaltungsgericht, wo Mutter und Vater als Kläger gegen den Freistaat Bayern auftraten. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich. Die Pflicht für die Elfjährige wird ausgesetzt, weil die Familie Deutschland verlässt.